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zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
#18
Der große Vorteil im Sozialrecht ist dessen Transparenz auf gesetzlicher Grundlage.
Das Unterhaltsrecht mit den zusammengesponnenen OLG-Leitlinien ist das nicht.

Allerdings sind die Verpflichtungen und Anforderungen auch nicht zu unterschätzen, sich aus der soz.-rechtl. Bedürftigkeit zu entwickeln.

Berüchtigt sind diese sog. Eingliederungsvereinbarungen, in denen sich die Leistungsempfänger zu einer vorgegebenen Anzahl Bewerbungen verpflichten müssen. Hier in meiner Region werden idR 30 pro Jahr verlangt, limitiert auch noch vom Budget für erstattungsfähige Bewerbungskosten. Wenn man sich da bundesweit bewirbt und anreist, dann ist das schnell ausgeschöpft - bzw das JC fängt an, Bewerbungswütige elnzubremsen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt - von Skipper - 09-10-2014, 09:27

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