08-10-2014, 20:06
(08-10-2014, 11:37)Jigsaw schrieb: Danke, wie sieht das als Aufstocker aus mit § 170 aus?Die Erwerbsobliegenheit im wesentlichen erfüllt, wenn man
Hat man trotzdem noch die gesteigerte Erwerbsobligenheit?
a) Mindestunterhalt (oder gar mehr) zahlt
oder
b) jeden Monat 30 Bewerbungen schreibt und durchführt.
Ob man aufstockt oder nicht, ist dafür irrelevant.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #