08-10-2014, 12:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-10-2014, 12:06 von Camper1955.)
(08-10-2014, 11:37)Jigsaw schrieb: Danke, wie sieht das als Aufstocker aus mit § 170 aus?
Hat man trotzdem noch die gesteigerte Erwerbsobligenheit? Eigentlich ein gutes Konzept.
Wird man als Aufstocker vom JA in ruhe gelassen?
Wenn das Geld an das Kind/die Kinder geht, wird man auch vom JA in Ruhe gelassen.
Einzig das Jobcenter könnte darauf pochen, dass man sich einen Arbeitsplatz sucht, der einen frei von ALG-II-Leistungen macht.
Anders gesagt: Man(n) müsste sich auch ohne jede Kenntnis als Familienrichter bewerben. So wie die entscheiden, braucht man kein Jurastudium, und bei deren Einkommen dürfen es auch mehr als 3 unterhaltsberechtigte Kinder sein.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.