08-10-2014, 08:53
(08-10-2014, 03:03)gleichgesinnter schrieb: Wenn es nicht einen Anhaltspunkt auf den Verbleib des Beklagten gibt, wird es kein Richter wagen, einfach nur auf die Aussage der Mutter des Kindes zu setzen.
Gefunden haben sie ihn ja bereits, sogar über einen offiziellen Kanal, die Rentenversicherung. Das ist ein anhaltender Pferdefuss, denn er bekommt sein Geld von ihr aus Deutschland. Dem Geld können sie immer nachgehen und am Ende des Geldflusses finden sie immer ihn.