21-09-2014, 23:48
Biete an, den ABR-Antrag zurückzuziehen, wenn eine Elternvereinbarung darüber zustande kommt, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt b. a. w. -sprich: bis klar ist, dass die KM wieder ok ist- bei Dir haben. Auch das wäre dann kein Grundrechtseingriff und damit das mildere Mittel.
Damit wäre die Sache rund und es gäbe keinen Grund für irgendeine Stelle, sich intensiver mir Dir zu beschäftigen - und Du Dich nicht mit den familienrechtlich frei floatenden Inhalten zum Begriff Kontinuität.
Damit wäre die Sache rund und es gäbe keinen Grund für irgendeine Stelle, sich intensiver mir Dir zu beschäftigen - und Du Dich nicht mit den familienrechtlich frei floatenden Inhalten zum Begriff Kontinuität.
Wer nicht taktet, wird getaktet...