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Unterhaltstitel Volljärigkeit
#1
Hallo zusammen

kann eigentlich ein Titel ( vom Volljährigen ) erwirkt werden, wenn
bis 18 keiner existiert hat ?

Hintergrund der Frage - ich habe KM bzw Sohn darauf hingewiesen, dass ich diverse Unterlagen zur Berechnung brauche, bekommen habe ich bis jetzt nur die Schulbescheinigung 2014/15.

Ich rechne jetzt erstmal mit nem Brief vom Anwalt, da ich den Unterhalt ab diesem Monat einstelle... ( Sohn wurde am 21.08 18 )

Gruß
bernd
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltstitel Volljärigkeit - von alex1996 - 01-09-2014, 12:36
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von Theo - 01-09-2014, 13:00
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 01-09-2014, 13:13
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 02-09-2014, 10:54
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von kay - 24-09-2014, 09:24
Unterhaltsklage Mutwilligkeit - von alex1996 - 15-09-2014, 06:18

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