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Auskunftspflicht der KM
#27
(10-01-2016, 22:53)CheGuevara schrieb: Zum BGH muss Mann nur, wenn das OLG Rechtsbeschwerde zulässt. Nichtzulassungsbeschwerde gibt es im Familienrecht nicht mehr, ...

Interessant - seit wann ist das so?---- ok - habe gerade das hier gefunden: Rechtsbeschwerde zum BGH in Familiensachen (§ 70 FamFG)

lies mal den letzten Teil von diesem Pamphlet:
"Von insgesamt 5744 zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerden im Jahre 2011 wurde genau 93, oder 1,62% stattgegeben"


(10-01-2016, 22:53)CheGuevara schrieb: Ich bin hinsichtlich Beleidigungen mittlerweile vorbereitet; wenn mir wieder mal ... widerfahren würde: Formaler Antrag auf Aufnahme ins Protokoll; dafür bereite ich mir ... ein Formular mit Kohlepapier zum Durchschreiben vor. ... ooo OOO °°°

Bei formalen Anträgen über Protokoll muss Richterin ... ooo OOO °°°
und einen Protokollvermerk anfertigen auch ... ooo OOO °°°

Du hast juristisch gesehen Recht (so dachte ich vor acht Jahren auch mal). Der Kern des Problems ist aber, dass man es mit Menschen zu tun hat, die einfach anders wollen. Wenn sich JA und Richterin einig sind, ist das der Worst Case. Dagegen mit Mitteln des Rechts vorzugehen ist zwar in Grenzen möglich, führt aber nicht zum Ziel und kostet einen Haufen Knete und Lebenszeit.

Eigentlich führt gar nichts wirklich zum Ziel, wenn die nicht wollen. Darüber muss man sich einfach im Klaren sein. Man verbraucht einfach seine Zeit und zahlt einen Haufen Geld - ganz so, als ob man einen Berg besteigen will, der immer steiler wird. Wenn man in Ruhe weiter leben will ( <- das ist die Entscheidung, die es zu treffen gilt), ist es das Beste, auf irgendeiner Ebene mit dem Gericht einen Konsens zu finden oder zu einem geeigneten Zeitpunkt, die krummen Gerichtsentscheide hinzunehmen. Kinder werden älter und wenn die Mutter sie nicht vorher umbringt oder komplett verbiegt, kommen die von selbst zurück.
https://t.me/GenderFukc
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