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Unterhalt für angehende Studentin
#9
(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Ein Titel besteht zum Glück seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr,
den habe ich weggeklagt und den musste sie herausgeben.

Prima!

(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Dann stelle ich also die Zahlungen ein, lehne mich zurück und warte bis sie von sich aus ankommt und mir die Unterlagen vorlegt die ihre Unterhaltsberechtigung ausweist?

Genau!

(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich berufen kann?

Lies doch einfach mal die Trennungsfaq:

Lies selber!

Simon II
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 16:43
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 19:30
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von Simon ii - 05-08-2014, 19:51
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 20:20

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