05-08-2014, 19:51
(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Ein Titel besteht zum Glück seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr,
den habe ich weggeklagt und den musste sie herausgeben.
Prima!
(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Dann stelle ich also die Zahlungen ein, lehne mich zurück und warte bis sie von sich aus ankommt und mir die Unterlagen vorlegt die ihre Unterhaltsberechtigung ausweist?
Genau!
(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich berufen kann?
Lies doch einfach mal die Trennungsfaq:
Lies selber!
Simon II