Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt für angehende Studentin
#2
Solange sie keinen Unterhalt von Dir fordert, ist sie Dir gegenüber zu keiner Auskunft verpflichtet.

Im Internet gibt es mit Sicherheit Informationen über dieses duale Studium und da kannst Du auch sehen, wie hoch ihre Ausbildungsvergütung ist (Bruttolohn minus Steuerklasse I minus 90 EUR pauschaler Ausbildungsaufwand ergibt Nettoeinkommen).

Evt. liegt das Nettoeinkommen über dem ihr gesetzlich eingeräumten Bedarf, so daß Du gar nicht zahlungspflichtig bist.

Simon II
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 16:43
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von Simon ii - 05-08-2014, 16:59
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 19:30
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste