Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt für angehende Studentin
#1
Liebes Forum,

benötige mal wieder Euer fachkundiges Wissen und Erfahrung.

Töchterlein hat Ihr Abi in der Tasche und bereits einen Studienplatz.
Ofiziell hat meine Tochter mir gegenüber nichts gesagt, rein gar nichts.
Alles was ich nun hier schreibe, weiss ich aus inofiziellen Quellen:

Da es sich um eine private Hochschule handelt, kostet diese monatlich 400 Euro, plus Wohnung.
Es soll sich wohl um ein duales Studium handeln, bei dem sie eine Ausbildungsvergütung erhält.
Anders kann ich es mir auch nicht erklären wie sie es finanzieren will.
Nun hätte ich natürlich gerne Auskunft von ihr, wie sie das alles finanzieren will und auch sämtliche Auskünfte rund ums Studium ( Studienzeit usw. )
Auch habe ich noch nichts vom BAFÖG Amt gehört, sollte es wider Erwarten doch kein duales Studium sein.

Zu welchen Auskünften ist sie mir gegenüber verpflichtet wenn sie weiterhin Unterhalt begehrt?
Sie wird natürlich auch noch zukünftig Barunterhalt von mir fordern.
Doch dazu benötige ich doch irgendwelche Eckdaten???

Wenn sie mir diese Auskünfte verweigert, kann ich den Unterhalt einstellen im Bezug auf ihre Auskunftspflicht der sie dann nicht nachkommt?
Hat sie nicht mir gegenüber eine Bringpflicht?

Hat jemand Tipps für mich, welche Auskünfte ich einfordern kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 16:43
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 19:30
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste