Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titulierung des Kindesunterhaltes
#11
(15-07-2014, 22:32)sorglos schrieb: Das mit den "Zahlungsschwierigkeiten" kannste knicken. Wenns zu speziell wird, denkt der Notar noch er könnte Geschäftsgebühr verlangen.

Nach deinen Angaben (Du EK im Bereich DT 3 - deine Frau derzeit keine Arbeit und 3 KU-berechtigte Kids + Umgang) bist du m.M. nach derzeit in der Situation, dass du vermutlich mit ALGII ergänzend aufstocken könntest (wenn kein größeres Vermögen + Wohneigentum vorhanden).

Das würde ich mal gegen-checken.

Wenn das der Fall ist, dann kannst du dich mit Titulierung+Aufstockung weitgehend vor Mehrforderungen schützen.
Das wäre vorallem auch eine Basis, die Gespräche mit der Kimu auf eine sachliche Grundlage zu bringen ohne die "Stimmung" allzu massiv einbrechen zu lassen. "Stimmung" muss man sich schon leisten können.
[PS: Nebenbei-Zahlungen zu Titeln sind ja auch nicht verboten]
Genau dieser Schutz vor Mehrforderungen ist meine Idee. Möchte mich durch die Titulierung auf Mindestunterhalt absichern. Ob ich dann weiterhin 600,00 Euro zahle, ist dann meine Entscheidung. Werde ich wahrscheinlich machen (habe mir die Tipps aus dem Forum hier nochmal durch den Kopf gehen lassen)...

Zusätzlich würde ich durch die Titulierung des Mindestunterhaltes (muss ich sowieso zahlen) den Streitwert minimieren. Kann interessant sein, falls meine Ex aus irgendwelchen Gründen auf höhere Unterhaltszahlungen verklagen sollte...

PS Danke für den Hinweis mit der Aufstockung. Werde mal versuchen mich dazu mal schlau zu machen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 16-07-2014, 08:00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste