Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titulierung des Kindesunterhaltes
#9
(15-07-2014, 15:26)Theo schrieb:
(15-07-2014, 13:41)Nucki schrieb: Außerdem werde ich die Punkte "Befristung des Unterhaltstitels bis zum 18 Geburtstag der Kinder" und "Reduzierung des Unterhaltes bei Zahlungsschwierigkeiten" regeln lassen.
Kann mein aktives Vorgehen gravierende Nachteile mit sich bringen?

Ja, zunächst wird Dein bisheriges gutes Verhältnis zur Ex schlagartig vorbei sein. Und was ein gutes Verhältnis bedeutet, wenn man durch gemeinsame Kinder noch aneinander gebunden ist, wirst Du spätestens dann wissen, wenn Du es nicht mehr hast.

Zweitens dürfte die von Dir beabsichtigte Klausel bezüglich temporärer Zahlungsschwierigkeiten nicht möglich sein (Titel sind im allgemeinen bedingungsfeindlich, d.h. es muss ohne weiteres zu erkennen sein, ob daraus vollstrekt werden kann oder nicht).

Selbst wenn der Notar das aufnehmen würde, könnte die Ex den Titel als solchen anfechten.
Deine Anmerkung zu dem Punkt Zahlungsschwierigkeiten kann ich nachvollziehen. Wahrscheinlich wird er wegfallen.

Das mit dem guten Verhältnis wird auch stimmen. Jedoch glaube ich damit Leben zu können. Ich sehe nicht ein mehr zu zahlen als ich muss. Nur damit die Stimmung gut bleibt. Hast Du einen anderen Vorschlag den Unterhalt zu reduzieren, als den Weg über den Notar?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 20:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste