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Titulierung des Kindesunterhaltes
#1
Hallo zusammen,

ich möchte gern Eure Meinung zu folgenden Fall bzw. zu meiner geplanten Vorgehensweise hören:

Ausgangslage:

Wir wohnen im Bundesland Hessen. Meine Töchter sind 5 und 10 Jahre. Meine Exfrau geht halbtags arbeiten. Die Kinder sind durch Eltern (beide Rentner) der Ex betreut. Meine jetzige Lebenspartnerin und ich haben einen gemeinsamen Sohn (15 Monate alt). Nach der Elternzeit ist meine Lebenspartnerin nun Arbeit suchend.

Aufgrund meines bereinigten monatlichen Nettogehaltes (nicht mit spitzen Bleistift gerechnet, sondern eher zum Wohle der Exfrau) und 4 Unterhaltberechtigten Personen, schlägt die Düsseldorfer Tabelle einen Zahlbetrag in Höhe von 566,00 vor. Ich zahle derzeit 600,00 Euro (Zahlbetrag) Kindesunterhalt an meine Exfrau. Diesen Betrag zahlte ich bereits vor der Geburt meines Sohnes und habe ich nie reduziert.

Meine Exfrau gerne mal ein paar Spitzen. Grundsätzlich verstehen wir uns ganz gut. Aber nur weil ich die Bemerkungen seit Jahren über mich ergehen lasse. Ihre Bemerkungen gehen in die Richtung, dass ihr ja eigentlich mehr Unterhalt für die Kinder zusteht. Aufgrund dessen, habe ich mich zum Thema Kindesunterhalt und Unterhalt zur Betreuung der Kinder ein wenig belesen und habe mir die folgende Vorgehensweise überlegt:

Geplante Vorgehensweise:

Da ich keinen Grund sehe mich bei meiner Ex für meine Unterhaltszahlungen zu rechtfertigen, möchte ich das Heft des Handels selbst in die Hand nehmen und aktiv mit einem Notar Kontakt aufnehmen und bei ihm den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (derzeit für beide Kinder 497,00 Euro Zahlbetrag) titulieren lassen. Dies hätte zusätzlich den Vorteil, dass ich den Streitwert eines möglichen gerichtliches Verfahrens reduziere (wer weiß, was irgendwann noch alles kommt)

Außerdem werde ich die Punkte "Befristung des Unterhaltstitels bis zum 18 Geburtstag der Kinder" und "Reduzierung des Unterhaltes bei Zahlungsschwierigkeiten" regeln lassen.

Ob ich die Unterhaltszahlung nun dynamisch oder statisch in dem Titel festschreiben lasse, weiß ich noch nicht. Dynamisch könnte den Vorteil haben, dass ich vor der Ex Ruhe habe. Statisch hätte natürlich den Vorteil, dass der Betrag erstmal dauerhaft so bleibt. Zumindest bis sie mehr einklagt.

Nach der beschriebenen Titulierung werde ich dann den Unterhalt reduzieren. Bin mir aber auch noch nicht ganz schlüssig, ob ich den Kindesunterhalt auf 497,00 Euro (Mindestunterhalt) oder 566,00 Euro (Stufe 3 der DT) kürze.

Habt Ihr für mich eventuell einen hilfreichen Rat? Bzw. habe ich einen Blickwinkel übersehen? Kann mein aktives Vorgehen gravierende Nachteile mit sich bringen?
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Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24

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