16-07-2014, 08:53
Das Ganze ist jetzt mehr eine Rückschau, weil das Verfahren vollkommen sinnlos und vermeidbar war, gelaufen ist und ein neues Verfahren ausser noch mehr Kosten kein anderes Ergebnis bringen wird, also ebenso sinnlos ist. Für die Zukunft ist nur wichtig, die geforderte Auskunft endlich zu geben. Wenn nicht, ist die nächste Stufe ein Zwangsgeld. Die Vollstreckung richtet sich nach § 888 ZPO, das heißt ohne Androhung kann - anders als bei der Vollstreckung nach § 33 FGG - sofort Zwangsgeld oder Zwangshaft festgesetzt werden. Es ist daher zu empfehlen, die geforderten Papiere mal so langsam zusammenzustellen.