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Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert
#10
Richtig, dann geht es wohl um laufenden Unterhalt, ich war allerdings überrascht, dass es um so einen hohen Betrag in einem Batzen geht, deshalb bin ich von Rückständen ausgegangen.
(Außerdem lesen sich diese Auskunftszeiträume so ähnlich wie bei einer Steuererklärung für Selbstständige, obwohl, ich war noch nie selbstständig, und habe daher davon kaum Ahnung.)

(Irgendwie habe ich vielleicht bereits bei der VKH Gewährung vom Gericht gepennt, weil ich den Aufbau so eines Verfahrens nicht richtig kenne.)


Ich schickte dem Anwalt neben dem Alg2 Bescheid noch einen Brief, dass ich sonst keinerlei Einkommen und keine anderen verlangten Beläge habe.

Sehr geehrter Herr "Anwalt",
leider habe ich keine Steuerbescheide für 2010-2012, oder andere von
Ihnen verlangten Dinge.

Wieso wendet sich "Kind" nicht an mich, wenn es etwas möchte und will es etwa nicht erfahren, wie es wirklich gewesen ist. Er kann mich ja mal besuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage


Auch dem Gericht schickte ich eine Kopie des Jobcenter Bescheides, und auch die Mitteilung nur vom Jobcenter gelebt zu haben.
und
nach dem (Versäumnis-) Beschluss zusätzlich ein von mir erbetenes Schreiben vom Finanzamt, dass über den gesamten Auskunftszeitraum keine Steuern angefallen seien.
Ich schrieb auch, dass ich mir keinen Anwalt leisten kann, und fragte, wie ich denn dann unter Anwaltszwang nur über einen Anwalt antworten könne, wenn ich von Anfang an keine VKH gewährt bekäme.
Ich habe erklärt, dass ich keinerlei andere Einnahmen habe, wie auf dem Jobcenterbescheid steht, und ich habe widersprochen, dass ich im Auskunftszeitraum wie behauptet, weder einer selbstständigen noch nichtselbständigen Arbeit nachgegangen bin.
Und deshalb sind Steuererklärungen seitens des Finanzamtes nicht notwendig.
Ebenfalls beschwerte ich mich über den vom Richter so hoch angesetzten Verfahrenskostenwert.
(Den Brief kann ich per pn schicken.).


(Ich habe bisher vor, den Satz mit der nicht ausgeübten Arbeit noch mal an Eides statt zu bekräftigen. Vielleicht verschafft es mir mehr Gehör? auch über einen Anwalt)

Bemerkung:
(Das Kind geht aufs bekannte Gymnasium, will Abitur machen, hoffentlich nicht noch studieren, dann esse ich hier hoffentlich nicht nur noch trocken Brot und blanke Nudeln,)
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RE: WIe und wo bekommt man die ganzen aufgelaufenen Schulden heraus? - von naivundunwissend - 15-07-2014, 00:32

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