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Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung
#19
(10-07-2014, 17:09)raid schrieb: Eine Vermutung, dass ein gemeinsames Wirtschaften bereits beim Zusammenwohnen von Mutter und Sohn vorliegt, enthält § 9 Abs. 5 SGB II nicht.

Doch genau das steht da.

Zitat:Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Das enthält erstens für das Jobcenter einen Prüfauftrag über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verwandten, der dann natürlich blank ziehen muss, und zweitens die Beweislast für den Hilfebedürftigen.
Wenn der dann nachweisen kann, dass es nicht so ist, ist ja alles in Butter. Aber da muss man erst einmal hinkommen.

Es freut mich, dass du einen Fall hattest. Ich hatte schon ein paar mehr.
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 15:24
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 16:20
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