26-06-2014, 17:17
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist irrelevant für die Zahlung des Kindergeldes. Wichtig ist, in welchem Haushalt das Kind lebt. Eine Haushaltsaufnahnme liegt nur dann vor, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Familienwohnung des Antragstellers wohnt, dort versorgt und betreut wird. Eine nur tageweise Betreuung begründet keine Haushaltsaufnahme. (Teilweise entnommen aus Kindergeldmerkblatt 2014).
Mach Deine Frau darauf aufmerksam, dass sie eine Steuerstraftat begeht. Bei rückwirkender Korrektur durch Dich würde das behördenkundig.
Mach Deine Frau darauf aufmerksam, dass sie eine Steuerstraftat begeht. Bei rückwirkender Korrektur durch Dich würde das behördenkundig.
Wer nicht taktet, wird getaktet...