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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#9
Ich verstehe auch gar nicht, dass du überhaupt dein Einverständnis für die Fremdunterbringung deines Sohnes gegeben hat. Wieso hast du ihn nicht gleich zu die geholt?
da musst du jetzt unbedingt dranbleiben, der muss so schnell Wie möglich zu dir.
Dass du schon 2 Kinder aufgezogen hat kommt dir, zusammen mit der nicht allzu schlechten Einschätzung, sicherlich zu gute.

Ich hab immer noch nicht kapiert, was es da für Probleme.mit der grossen Tochter gibt. Nicht, dass das dir noch auf die Füsse fällt.

Nach deinem Anwalt Druck. Der Junge muss zeitnah zu dir.
Wenn der erstmal in einer Pflegefamilie ist wird's noch schwerer, ihn zu dir zu holen.
Dann kommen die wieder mit “der muss zur Ruhe kommen bei den Pflegeeltern“ und so.

mmm
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von mimamause - 23-06-2014, 04:52

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