21-06-2014, 13:59
(21-06-2014, 13:15)the notorious iglu schrieb: Die Gegenseite wird sich einfach darauf berufen, dass der Umgang sowieso nicht laut OLG-Beschluss durchgeführt wird.Soo einfach ist das nicht. Entscheidend ist schließlich nicht, um welche Wochentage es sich handelt, sondern allein die Anzahl der Tage.
Zählt man die Tage, sollen nun entgegen der Vereinbarung 2 x Montagnachmittage plus der eine monatliche Nachmittag entfallen.
(21-06-2014, 13:15)the notorious iglu schrieb: Ehrlich gesagt erschließt sich mir auch nicht ganz, was du willst. Du hast doch guten, ungestörten und umfangreichen Umgang. Willst du dir das jetzt kaputt machen?Ganz einfach: ich möchte keine (weitere!) eigenmächtige Umgangskürzung hinnehmen, auch wenn das "nur" 1-3 Tage monatlich sind.
Bei dieser KM ist jeder Tag, den das Kind bei mir ist, sehr wertvoll für dessen Entwicklung. Ich möchte gar nicht näher erläutern, was genau dort alles so abläuft ...
Und was passiert, wenn mann unwidersprochen eine wiederholte Umgangskürzung einer zwanghaft machtbesessenen KM billigt, dürfte hinlänglich bekannt sein.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel