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BGH XII ZR 119/04: Unterhaltsverzicht sittenwidrig, ausländische Ehefrau
#2
Und auch hier ist wieder völlig klar, das der Staat sich wieder aus seiner Verantwortung stehlen kann indem die Huren des Staates, die Richter, den Staat schützen. Man will nur noch haben und nichts mehr geben. Verträge werden einfach mal so als sittenwidrig erklärt und damit ist es völlig egal, ob man einen Ehevertrag hat oder nicht, es wird immer nach gutdünken entschieden und wenn das Schwert der Sozialhilfe über den Staat schwebt, einfach dem kleinen Mann seine Verträge für ungültig erklärt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH XII ZR 119/04: Unterhaltsverzicht sittenwidrig, ausländische Ehefrau - von gleichgesinnter - 16-08-2008, 18:38

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