09-06-2014, 16:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-06-2014, 16:11 von Das Nerdliche Orakel.)
(09-06-2014, 11:07)Kurwa schrieb: denn dadurch wird der KV vielleicht von seiner Mami/Pappi/Sippschaft fallengelassenDas glaube ich nicht. Eltern, die ihren Sohn schon 25 Jahre lang nach der Volljährigkeit unterstützt haben, werden das auch noch die nächsten 20 Jahre tun.
(09-06-2014, 11:07)Kurwa schrieb: weswegen die KM u. TE`in es sich nicht mit ihm (und seiner Sippschaft) versauen willGenau deshalb habe ich Möglichkeit 3. mit schwarzer Rückzahlung des vom Vater offiziell zu Zahlenden vorgeschlagen. Wer weiß, wie die Situation in ein paar Jahren ist?
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Also fährt die KM u. TE`in die Tour des sanften Erpressens, um zumindest unter der Hand noch etwas abzuschöpfen.
(09-06-2014, 11:07)Kurwa schrieb: Du kannst nicht auf der einen Seite Sozialleistungen empfangen u. gleichzeitig (schwarz) Unterhalt von ihm verlangen. Das nennt sich SB, das ist u.U. eine Straftat.Das ist insbesondere riskant, weil der Vater sich für Juristerei oder für Kontakt mit Leuten die sich mit Juristerei auskennen, interessiert. Er könnte es irgendwann mal einsetzen.