28-05-2014, 19:23
Wenn der Unterhalt nur "berechnet" wurde, dann gilt das als freiwillige Vereinbarung. Du kannst die Höhe also jederzeit ändern. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist die Frage, ob deine Ex daraufhin auf Trennungsunterhalt klagt und wieviel ein Richter festlegen wird. Dann kann es dir passieren, dass du so viel zahlen musst wie vorher - plus die nicht unerheblichen Verfahrenskosten.
Was sagt denn deine Ex? Vielleicht kommt ihr ja zu einem neuen Konsens über die Unterhaltshöhe.
Was sagt denn deine Ex? Vielleicht kommt ihr ja zu einem neuen Konsens über die Unterhaltshöhe.