28-05-2014, 07:34
@Sorglos, wenn die "Hinderung" von der Mutter selbst herbei geführt oder nicht beseitigt wurde obwohl sie es gekonnt hätte, ist es doch wohl keine oder?
An der Beseitigung der Hinderung war sie ja nicht gehindert.
An der Beseitigung der Hinderung war sie ja nicht gehindert.