26-07-2014, 16:56
Ich würde dem Gericht schreiben:
"Nach meiner Kenntnis ist aufgrund bundesrechtlicher Bestimmungen meine Zustimmung zur Ausstellung von Ausweispapieren nicht erforderlich. Insofern gibt es für den Antrag keinen Grund, weshalb ich beantrage, der Gegenseite VKH zu versagen.
Sollte es wider Erwarten anders sein, kann ich eine Zustimmung nicht erteilen, da nach meiner Kenntnis die Kindesmutter mit beiden Kindern zu ihrem Freund ins Ausland ziehen will, was mir ein Familienleben mit meinen Kindern verunmöglichen würde."
Btw: Wie ist das nun aktuell mit dem Umgang?
"Nach meiner Kenntnis ist aufgrund bundesrechtlicher Bestimmungen meine Zustimmung zur Ausstellung von Ausweispapieren nicht erforderlich. Insofern gibt es für den Antrag keinen Grund, weshalb ich beantrage, der Gegenseite VKH zu versagen.
Sollte es wider Erwarten anders sein, kann ich eine Zustimmung nicht erteilen, da nach meiner Kenntnis die Kindesmutter mit beiden Kindern zu ihrem Freund ins Ausland ziehen will, was mir ein Familienleben mit meinen Kindern verunmöglichen würde."
Btw: Wie ist das nun aktuell mit dem Umgang?
Wer nicht taktet, wird getaktet...