26-07-2014, 09:40
Das Rathaus hat befristete Pässe erstellt. Weil es endgültige Pässe nicht erstellen DARF. Oder hat die KM bereits die Alleinsorge inne?
Passangelegenheit für Kinder ist im Rahmen gemeinsamer elterlicher Sorge Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Erteilung nach dem Gesetz ergo nur nach beider Eltern Einverständnis. Liegt derzeit nicht vor. Und das Einverständnis vom TO wurde auch nicht durch Gerichtsbeschluss ersetzt. Eilbedürftigkeit in Sachen Erteilung Reisepässe für die Kinder scheint auch nicht gegeben zu sein. Es sei denn, es steht geplanter Urlaub an, der "zufällig" am wahrscheinlich Lebensort des Freundes der Mutter stattfinden soll.
Es findet KEIN Umgang statt. Die KM will mit den Kindern zum Freund ins Ausland ZIEHEN. Die KM HAT Sorgeantrag (Alleinsorge) gestellt.
Drei erhebliche Gründe für den TO, sein Einverständnis NICHT freiwillig zu erteilen.
Passangelegenheit für Kinder ist im Rahmen gemeinsamer elterlicher Sorge Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Erteilung nach dem Gesetz ergo nur nach beider Eltern Einverständnis. Liegt derzeit nicht vor. Und das Einverständnis vom TO wurde auch nicht durch Gerichtsbeschluss ersetzt. Eilbedürftigkeit in Sachen Erteilung Reisepässe für die Kinder scheint auch nicht gegeben zu sein. Es sei denn, es steht geplanter Urlaub an, der "zufällig" am wahrscheinlich Lebensort des Freundes der Mutter stattfinden soll.
Es findet KEIN Umgang statt. Die KM will mit den Kindern zum Freund ins Ausland ZIEHEN. Die KM HAT Sorgeantrag (Alleinsorge) gestellt.
Drei erhebliche Gründe für den TO, sein Einverständnis NICHT freiwillig zu erteilen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.