10-06-2014, 08:38
In unserem Jobcenter steht ein Kopiergerät. Du bist auch nicht verpflichtet deine Dokumente aus der Hand zu geben. Du kannst die Lakaien beim Jobcenter auch zum kopieren schicken. Das hat dann einen gewissen Spaßfaktor.
Du musst schon deine Bescheide hier einstellen, sonst kann dir keiner helfen.
Hier ist bereits ein Hinweis, warum der Auszahlungsbetrag geringer ist als der Erstattungsbetrag.
Du musst schon deine Bescheide hier einstellen, sonst kann dir keiner helfen.
Zitat:"Die auf Grund der vorläufigen Bewilligung erbrachten Leistungen wurden angerechnet. Sie erhalten daher eine Nachzahlung in Höhe von 39,56 Euro."
Hier ist bereits ein Hinweis, warum der Auszahlungsbetrag geringer ist als der Erstattungsbetrag.