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OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen
#2
Das ist gängige Rechtssprechung seit Jahren, das OLG weicht nicht ein Wort davon ab. Der Urteilstext ist aus Rechtsliteratur herauskopiert. Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man in der Praxis nicht entsprechen, auch das ist eine alte Erkenntnis.
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RE: OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen - von p__ - 06-03-2009, 19:31

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