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OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen
#9
Selbst Oberlandesgerichte verurteilen immer unverblümter Leute, die überhaupt kein Einkommen haben zu vollem Unterhalt. Die Grenzen, die das BVerfG schon vor mehreren Jahren gesetzt hat verwischen und verblassen immer mehr. Urteile wie 1 BvR 125/06 oder 1 BvR 2076/03 werden einfach ignoriert oder mit Verweis auf die BGH-Katastrophenurteile umgangen.

Kürzlich das OLG Köln, Urteil vom 24.03.2009, Az 4 UF 165/08, Volltext hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...90324.html

Ein irrer Fall. Der Vater sitzt mehrere Jahre lang im Knast. Danach ist er arbeitslos, Null Berufserfahrung, kommt nur bei seinen Eltern unter und bezieht mittlerweile ALG 2. Er legt dem Gericht 36 Bewerbungen samt Absagen der Firmen vor, danach noch einmal 75 Bewerbungen auf Arbeitsplätze von Hilfsarbeiter bis Elektroniker.

Die OLG-Richter wischen alles vom Tisch. Er hätte sich auch bei Organsiationen melden sollen, die bei der Wiedereingliederung von Straftätern helfen. Das würde beweisen, dass er gar nicht an einer Wiedereingliederung interessiert sei. Er habe sich zu wenig als Hilfsarbeiter beworben, wo er locker 8 EUR verdienen hätte können. Damit hätte er 1015 EUR verdienen können. Den Rest hätte er als Reinigungskraft für Büroräume am Samstag verdienen können, damit wäre er bloss 45 Stunden pro Woche beschäftigt gewesen, das würde ja sogar noch unter den 48 Stunden liegen. Klasse! Umziehen hätte er natürlich auch können, dann würden auch gar keine Fahrtkosten anfallen. Zwischen Haupt- und Nebenjob muss er sich dann wohl mit Gedankenkraft fortbewegen, wenn es nach den hohen Richterinnen und Richtern der OLG Köln geht. Er hat zwar noch ein anderes Kind, aber der Senat verzichtet einfach mal auf eine Mangelfallberechnung, er könne ja nochmal zwei Stunden mehr arbeiten. Der Senat verzichtet auch auf die korrekte Berechnung bereinigten Einkommens (z.B. 4% vom Brutto sind abziehbar!), er verzichtet überhaupt auf alles, sondern spricht Mufti-Recht.

Urteil: Voller Unterhalt, 100%, rückwirkend ab 1.10.2006 und in die Zukunft ohne Begrenzung. Die Kosten für das Verfahren trägt der Beklagte.

Das OLG Köln fällt am laufenden Band mit solchen Urteilen auf:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=266
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=267
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=16

Und so urteilt das OLG FFM über Einkommensmöglichkeiten:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=588

Die meisten dieser Wahnentscheidungen des OLG Köln gegen auf den vierten Senat zurück. Der ist momentan so besetzt: Dr. Michael Schrübbers, Klaus-Peter Blank, Angelika Bourmer-Schwellenbach, Dr. Andrea Dinkelbach.
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RE: OLG Saarbrücken 9 WF 89/08: Unterhaltspflichtiger muss sich aufreibend bemühen - von p__ - 06-05-2009, 18:58

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