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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#51
@p

Frage 1:

Insbesondere lassen weder die Schwere der Tat noch die Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage oder andere Umstände die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (übliche Begründung)

Natürlich war die Sach und Rechtslage plötzlich in der Realität dann doch nicht mehr so einfach festzustellen....

Frage 2:
Habe zu oft BERUFUNG gebrüllt desweiteren fröhlich Rechtssprechungen der OLG zitiert. War auch nur f. ca 5 Minuten aus dem Gerichtssaal entfernt zum "Abkühlen".

Muss gestehen fand aber insgesamt den Richter ganz fair hat die Zeugen mächtig unter Feuer genommen (Kindesmutter,Unterhaltsvorschusskasse u.s.w)

Habe ja nie mit so einem "Urteil/Beschluss" gerechnet. Habe ja immer mit einem §153a bzw. Bewährungsstrafe gerechnet. Mein RA meinte dem hätte er nie zugestimmt dann wäre er in BERUFUNG gegangen.

Mein RA ist FA f. Straf u.Insolvenrecht...Er meinte dieser Beschluss fällt nicht weiter ins Gewicht.

Soweit ich das Vertanden habe wurde die HV ja gar nicht eröffnet.
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