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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#3
Die beiden Titel sind unbegrenzt.

Ich habe keine Abänderungsklage eingereicht. Wusste auch nicht das man das
machen muss.

Was ich nicht verstehe, warum heißt es im Gesetzestext es dürfen keine
Schulden auflaufen bei leistungsunfähigkeit?
Warum will das JA ein Schuldanerkenntniss? Auf die Frage beim JA habe ich keine Antwort erhalten.

Sehe ich das richtig, bin der Meinung das gelesen zu haben, ich kann gegen
die Zwangsvollstreckung Einspruch erheben? Dann geht das zurück zum Gericht und die müssen das prüfen ob es rechtens ist? Jetzt wurde ja nicht geprüft, es wird einfach vollstreckt.
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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 17:24
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 18:09
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 18:57
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 20:33
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:35
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:01
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:55
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:26

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