Ich würde den Vermieter nicht ermächtigen, eine Schufaauskunft über dich einzuholen, sondern ihm eine Selbstauskunft vorlegen.
Es gibt da eine Kurzfassung und eben eine ausführliche Fassung. Wenn ein Vertragspartner der Schufa anfragt, wird er vermutlich zumindest teilweise die Informationen der ausführlichen Fassung erhalten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Bank A, bei der du um einen Kredit fragst mitgeteit bekommt, dass du bei Bank B bereits einen über xxxx € laufen hast, sondern nur, dass es einen weiteren Kredit gibt, der aber vertragsgemäß bedient wird o.ä.
Auf der Kurzfassung sind keinerlei Angaben zu deinen Geschäften drauf zu finden, also kein Score, keine Kredithöhen/Anfragen oder ähnliches.
Diese Kurzfassung ist genau für potentielle Vermieter/Arbeitgeber etc. gedacht als erster Überblick: hat seine Finanzen im Moment im Griff.
Es gibt nur eine allgemeine Aussage:
... sind keine negativen Merkmale gespeichert...
Nur wird dieser Satz bei dir voraussichtlich nicht drauf stehen, solange z.B. die Sache mit dem Haftbefehl aussteht.
Daher wird dir nur die Option bleiben, am besten keine Auskunft vorzulegen. Meist verzichtet ein Vermieter drauf, wenn du ihm die volle Kaution sowie die erste Warmmiete bei Wohnungsübergabe bar in die Hand drücken kannst.
Wenn man vorhat alles gegen die Wand zu fahren, dann macht es durchaus Sinn, kurz vor dem Zeitpunkt zu dem die Gläubiger sich auf einen stürzen noch schnell eine Selbstauskunft einzuholen. Eine 6 Monate alte Selbstauskunft wird sicherlich noch akzeptiert.
Es gibt da eine Kurzfassung und eben eine ausführliche Fassung. Wenn ein Vertragspartner der Schufa anfragt, wird er vermutlich zumindest teilweise die Informationen der ausführlichen Fassung erhalten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Bank A, bei der du um einen Kredit fragst mitgeteit bekommt, dass du bei Bank B bereits einen über xxxx € laufen hast, sondern nur, dass es einen weiteren Kredit gibt, der aber vertragsgemäß bedient wird o.ä.
Auf der Kurzfassung sind keinerlei Angaben zu deinen Geschäften drauf zu finden, also kein Score, keine Kredithöhen/Anfragen oder ähnliches.
Diese Kurzfassung ist genau für potentielle Vermieter/Arbeitgeber etc. gedacht als erster Überblick: hat seine Finanzen im Moment im Griff.
Es gibt nur eine allgemeine Aussage:
... sind keine negativen Merkmale gespeichert...
Nur wird dieser Satz bei dir voraussichtlich nicht drauf stehen, solange z.B. die Sache mit dem Haftbefehl aussteht.
Daher wird dir nur die Option bleiben, am besten keine Auskunft vorzulegen. Meist verzichtet ein Vermieter drauf, wenn du ihm die volle Kaution sowie die erste Warmmiete bei Wohnungsübergabe bar in die Hand drücken kannst.
Wenn man vorhat alles gegen die Wand zu fahren, dann macht es durchaus Sinn, kurz vor dem Zeitpunkt zu dem die Gläubiger sich auf einen stürzen noch schnell eine Selbstauskunft einzuholen. Eine 6 Monate alte Selbstauskunft wird sicherlich noch akzeptiert.