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Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend
#2
Dir wird wohl leider nichts anderes uebrig bleiben als wieder vors OLG zu gehen. So wie Du das beschreibst, scheinst Du gute Karten zu haben.

Was heisst denn "nachweislich psychisch belasteten Exe"? Wenn sie arge Probleme hat, solltest Du ev. das Sorgerecht beantragen. Ich weiss dass jetzt viele wieder sagen werden "Du hast keine Chance". Das musste ich mir auch jahrelang anhoeren, letztendlich hat der Richter aber entschieden dass mein Sohn die meiste Zeit bei mir leben soll und mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Wer es nicht probiert, kann es auch nicht bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend - von kay - 15-04-2014, 23:55

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