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Diskussion zu: Manche Frauen so abgebrüht sein können
#1
[Abgeteilt von: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8887]

Wenn Du ihr das Geld in Bar gegeben hast dann hast Du Pech. Sie kann dann den Unterhalt einklagen das wird sie auch tun. Als beleg das Du etwas gezahlt hast reichen auch Kontoauszüge die kannst Du Dir von Deiner Bank holen. Deine Bank speichert die mehrere Jahre. In wie weit Du Rückwirkend Zahlen must kann ich Dir nicht so genau sagen aber ich denke ein Jahr mindestens.
Wenn es einen Vaterschaftstest gibt der besagt das Du der Vater bist dann unterschreibe die Vaterschaftsanerkennung beim JA. Das kommt später beim Gericht auch besser an. Du erhältst damit automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht Heut zu Tage. Bei mir und vielen anderen hier war das anders. Sonst macht das ein Richter das wird nur teuer und das gemeinsame Sorgerecht kannst Du dann vergessen.
Wenn Du das unterschrieben hast und das Kind will unbedingt zu Dir könnte das vielleicht klappen.

Das Recht auf Umgang hast Du dann so oder so.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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Diskussion zu: Manche Frauen so abgebrüht sein können - von Zala - 14-04-2014, 02:42

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