11-04-2014, 13:02
Sorgeregister bei nichtehelichen Kindern. Die können bei Bedarf eine Negativbescheinigung ausstellen, mit der die Mutter (!) nachweist, dass sie alleinige Inhaberin des Sorgerechts ist.
Für eheliche Kinder findet sich da nichts.
Für eheliche Kinder findet sich da nichts.