Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch
#6
Hi Majon

Dein Fall ist (fast) 100% analog zu meinem.
Ich wurde vom AG zu 353.- Unterhalt verurteilt. Das EK der Mutter blieb völlig aussen vor. Gegen den Beschluss des AG habe ich Beschwerde beim OLG Nürnberg eingelegt.
Im ersten Termin wurde der Beschluss des AG sofort kassiert, denn Bafög ist Einkommen des Kindes.

Es wurde wie folgt berechnet:
Unterhaltsanspruch 664.-
plus Internatskosten 1803.-
Gesamtanspruch 2467.-

minus Bafög 2060.-
minus Kindergeld 184.-

Restanspruch 223.-

Diese 223.- sollen wegen Betreuung durch die KM wie folgt gequotelt werden: 167.- (75%) ich und 56.- (25%) die Mutter.

Mit dieser Rechnung des OLG war KM nicht einverstanden und macht nun einen Bedarf ausserhalb des Internats von mtl. 1440.- geltend. Ich soll u.a. Handyvertrag, iPhone, iPad, Urlaub, Fusspflege, Friseur, schwimmen, Reiten....... und mehr extra bezahlen. Ebenso 10.-/std für die Betreuung durch die Mutter.

Habe am 10.04 Termin am OLG Nürnberg. Dann sehen wir weiter.

Wie hoch ist dein bereinigtes Nettoeinkommen?

Lust zu telefonieren???

Gruss
Gekko
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch - von Gekko - 02-04-2014, 18:16

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch Don Pedro 32 10.712 26-09-2019, 09:31
Letzter Beitrag: p__
  UVS Übergang nach Volljährigkeit IPAD3000 12 5.426 27-01-2019, 19:31
Letzter Beitrag: Arminius

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste