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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#86
Ich würde auch dazu tendieren, aufzustocken.
Bedingung ist, das du zumindest ein gewisses eigenens Einkommen hast aber das hast du ja.

In dem Fall ergänzt du deinen ALG2 Antrag einfach um die Anlage BEBE und trägst da deinen TITULIERTEN und tatsächlich bezahlten Unterhal6tsbetrag samt Umgangskosten ein.
Um diese Summe wird dann dein eigenes Einkommen bereinigt und dadurch entsprechend stärker aufgestockt.

Eigentlich ganz einfach, du musst allerdings mit Widerstand des JC rechnen. Die ignorieren die Rechtslage fast genauso oft wie die Jugendämter.
Der Vorteil ist allerdings, dass zumindest die Gerichte in dieser Frage eher auf Seiten des Antragstellers sind.
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 23-03-2014, 12:45
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 24-03-2014, 10:53
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von beppo - 01-07-2014, 09:45
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 14-07-2015, 12:47
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 15-07-2015, 06:06

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