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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#76
Moin egon.

Das mit Beschluß und Vergleich sieht Du mE nicht realistisch.

Ich kenne es so:
Endet das Verfahren mit eiem 'Beschluß', dann können beide Parteien Beschwerde gegen diesen einlegen.
Endet das Verfahren mit einem Vergleich, dann stimmen beide Parteien einer Regelung verbindlich zu.
Änderungen sind dann nur noch im Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB möglich oder indem sich beide Eltern auf andere Regelungen einigen, denn es gilt grundsätzlich die Elternautonomie.

Gerichte sind von Gesetz wegen verpflichtet, auf gütliche Einigungen der Eltern hinzuwirken. Von daher besteht seitens der Gerichte zunächt wenig Neigung, gleich scharfe Mittel zu beschließen.

Wenn sich im Verfahren eine Regelung abzeichnet, mit der DU keinesfalls leben kannst, DANN solltest Du Deine Zustimmung zum Vergleich verweigern.

Wenn sich eine für Dich günstige Regelung abzeichnet, DANN auf einen nur schwer änderbaren Vergleich hinarbeiten und zudem beantragen, daß das Gericht dem Vergleich beitritt, ihn billigt.

Ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist dann grundsätzlich auch vollstreckbarer Titel.

Hier wird das mE recht gut erklärt.

An Deiner Stelle würde ich zunächst versuchen, die gerichtliche Elternvereinbarung zu leben und der Mutter die Gelegentheit zur Kooperation bzw. zu weiterem Fehlverhalten geben. Verhält sie sich erkennbar nicht absprache- und vereinbarungsgemäß, DANN folgen die nächsten Schritte.

-

Die Strafsache würde ich von der Umgangssache strikt trennen.
Die Strafsache berührt die Eltern- bzw. Paarebene. Umgang betrifft die Beziehungen zu den Kindern. Wenn dennoch die Sprache darauf kommt, dann nur kurz darauf hinweisen, daß die Frau dem Übergriff inzwischen widersprochen hätte, die Vorwürfe daher haltlos seien.

S.
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 23-03-2014, 12:45
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 24-03-2014, 10:53
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