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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#45
(24-03-2014, 15:49)egon123123 schrieb: In meinem Fall wäre es also eh Unsinnig jetzt das Gericht einzuschalten, es würde einfach alles abgeschmettert werden.
wenn ich sowas lese, wird mir ganz schlecht.
Denn ich könnte Dir schon jetzt prognostizieren, wie es enden wird.

Mal zur richtigen Terminologie:
Das FamGericht wird Deinen Antrag an die Kindsmutter weiterleiten und diese unter Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern.
Gleichzeitig informiert es das JA (damit es sich mit den Eltern in Verbindung setzen kann).
Damit ist das Verfahren rechtshängig. Es entstehen Kosten und die Parteien haben Anspruch darauf, dass über ihre Anträge entschieden wird.

Von "abschmettern" steht nix in den Verfahrensgesetzen - weder in der ZPO noch im FamFG.

Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück, denn ohne gehts so wie so nicht gut aus.
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
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