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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#31
Moin Egon.

-Beschluß zum Gewaltschutz.
Steht da etwas von Verbot der Annäherung oder jeglicher Kontaktaufnahme?

-Regelung des Umgangsrechts über das Jugendamt.
Kann, soll oder hat eine Umgangsregelung mit Hilfe des Amtes zu erfolgen?
Kann, soll oder hat der Umgang im Beisein des Amtes zu erfolgen?

Die Formulierungen zeigen die Strenge, bestimmen ob es sich nur um Hinweise/Empfehlungen handelt oder ob genau so und nicht anders zu verfahren ist.
Man müßte schon wissen, was genau in dem Beschluß steht, um Dich beraten zu können.


Die Fristen setzt Du in den jeweiligen Anschreiben an Mutter und Amt.
Bei der Mutter sehr höflich im Schlußsatz "Um eine Antwort bitte ich Dich bis zum xyz".
Beim Amt etwa so "Für Ihre Antwort notiere ich mir den xyz als Reaktionsfrist".

Fristen sollen nicht als Drohung rüberkommen, sagen dem Adressaten nur, daß der Absender solange die Füße still hält. Danach ist der Fristsetzende frei in der Wahl der nächsten Schritte.


Überhaupt denke ich, Du solltest Dich vor jedem Schritt im Familienrecht eingehend informieren und beraten lassen, sonst besteht die Gefahr, als Vater über den Tisch gezogen und zerrieben zu werden.

Es ist gut, daß Du hier im Forum nach Informationen suchst, schließe Dich für intensivere Beratung und Begleitung auch einer örtlichen Vatergruppe an, bei rechtlich kniffligen und persönlich belastenden Sachen soltest Du auf einen guten Anwalt zurückgreifen können und Dich ggf von ihm vertreten lasen.

Wie schon gesagt: Laß Dich zur Gewaltschutzsache unbedingt anwaltlich beraten. Das ist schon ein ziemlich fetter Brocken, den man Dir da ans Bein gekettet hat.

S.
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 23-03-2014, 12:45
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Skipper - 24-03-2014, 10:14
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 24-03-2014, 10:53
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