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moeglichst umfangreiche umgangsregelung
#10
(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Meine Hoffnung is ja schon, dass Sie einfach das Thema GSR scho wieder so völlig ignoriert wie alle anderen Gespraechsversuche vorher. Immerhin hat Sie bis heut noch gar niemandem von den Briefen vom AG überhaupt erzählt.
Zukünftige Handlungen einer BL-Mutter im Vorraus einzuschätzen, ist eigentlich nicht möglich, da deren Impulsivität und Unberechenbarkeit Teil des Krankheitsbildes ist. Sie wissen ja selbst oft nicht, was sie als nächsten tun werden.Wo nun bei Deiner KM der Schwerpunkt liegt - Umgang, gSR, oder beides - bleibt spekulativ.
In meinem Fall gab es nur ein (katastrophales) Beratungsgespräch bei der Diakonie bzgl. meiner gSR-Bemühungen, darauf folgte später direkt eine Strafanzeige wegen sexuellem Kindesmissbrauchs. Über die Anzeige informierte sie vorab noch nicht einmal ihre eigene Rechtsanwältin.
Ingesamt ging der Spass etwas über 3 Jahre mit 5 Gerichtsverhandlungen, bei denen sich Umgang mit gSR vermischten - für das gSR ganz schlecht so etwas.

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Darf ich dann keine Beweise vorlegen, um meine Sicht zu untermauern?
Doch, dürfen tust Du schon - aber ob der Richter das hören will, ist eine andere Sache. Er ist jedenfalls (Bsp. wieder Strafverfahren) nicht zwingend verpflichtet, eine korrekte Beweisaufnahme zu führen. Es obliegt allein dem Richter, zusätzliche Aussagen zu berücksichtigen. Zeigenaussagen jedenfalls gibt es in gSR-Verfahren eher nicht.
Es wird bekannterweise selbst in eidesstattlichen Versicherungen haarsträubend gelogen - meist ohne Folgen, da "nur" ein FG-Verfahren.
Dein Umgangskalender ist aber natürlich unbedingt wichtig und wird sicher auch zur Kenntnis genommen.
Nachtrag:
Vor einer meiner Verhandlungen behauptete die KM, ich würde sie "im Internet diffamieren" - ohne Beweise zu erbringen.
Daraus wurde dann im schriftlichem Beschluss der RichterIn:
"Zudem fühlt sich die Antragsgegenerin durch den Antragsteller im Internet diffamiert." Big Grin
Meine Anwältin, die schon viele Verfahren an Familiengerichten geführt hat, formulierte es später so: "Familienrecht in Deutschland ist rechtsfreier Raum."

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Das Tagebuch mit Drohungen, Beobachtungen, etc... heb ich mir natürlich fuer den Fall auf, dass ein Strafverfahren daraus wird....
Richtig, halte das vorerst noch zurück ...

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Hab die SB vom JA aber jetzt auch wissen lassen, dass ich jetzt nach GSR-Antrag sogar schon allein mit Tochter Umgang hatte. Also schoen positiv ueber die tolle Entwicklung...
Richtig, ich sehe schon, Du hast verstanden ...

(18-03-2014, 23:53)LifeNoBeach schrieb: Helfen denn so Sachen wie "Auffrischung der Kinderpflegekenntnisse" evtl was fuer mehr Umgang bei so kleinen Wesen?
Warte mal ab, bis es soweit ist, Ratschläge speziell zum Umgangsverfahren kommen dann noch.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: moeglichst umfangreiche umgangsregelung - von Pistachio 00 - 19-03-2014, 13:27

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