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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#32
Ja, Mehr- und Sonderbedarf zahlen beide Eltern, also müssen auch beide ihre Einkommen offenlegen, ansonsten könnte keine Haftungsquote berechnet werden.

Vor Gericht kannst du alles beantragen. Die Laufzeit eines unbefristet bereits bestehenden Titels zu begrenzen halte ich für wenig aussichtsreich. Probieren kann man freilich alles...

Das gilt auch für einkommensmindernde Kosten. Berufsbedingte Ausgaben sammeln, nachweisen und abziehen. Alles mit rein in den Antrag, wenns vor Gericht geht. Wie es ausgeht? Richter würfeln.
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von p__ - 14-08-2018, 15:48

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