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Befragung des Kindes beim JA
#5
stopp:

1. ist ein umgangsverfahren schon beim FG beantragt?
2. läuft das schon?
3. wenn ja -wurde vom richter eine einvernahme des kindes angeordnet?
4. wenn ja - passiert das durch den FR oder FRin! nicht durch das JA!
5. bei dieser befragung kommt meistens das gegenteil raus, weil das kind alleine ist! mit 11 jahren wird der richter ganz schön bohren!

lese grad 1 -3 läuft...

6. das JA-tantchen mal fragen, ob die mutter dabei war....CoolWinkTongueTongueTongueTongueTongueTongueTongue....höflich den richter um einvernahme des kindes bitten und dies beantragen und einen entsprechenden einvernahmedeskindesbeschluß beantragen!

wirst sehen, was rauskommt....Big Grin

bb
netlover
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Nachrichten in diesem Thema
Befragung des Kindes beim JA - von resistance01 - 27-02-2014, 14:13
RE: Befragung des Kindes beim JA - von Mio2344 - 27-02-2014, 15:16
RE: Befragung des Kindes beim JA - von Nappo - 27-02-2014, 17:28
RE: Befragung des Kindes beim JA - von Jessy - 27-02-2014, 20:12
RE: Befragung des Kindes beim JA - von netlover - 27-02-2014, 22:42
RE: Befragung des Kindes beim JA - von p__ - 28-02-2014, 10:34
RE: Befragung des Kindes beim JA - von ArJa - 03-03-2014, 16:15

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