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Unterhalt als Student Reloaded
#14
Vielen Dank für Eure Antworten!

Zur bisherigen Korrespondenz ist zu sagen, dass diese nie in einem ausfälligen Tonfall von statten gegangen ist. Tenor war eher der, dass ich von meiner Seite zunächst mit der Situation psychisch überfordert bin und deswegen im aktuellen Zeitpunkt nicht weiss wie und in welcher Form ich zu dem Kind stehen könnte. Da sehe ich im Prinzip keine grundliegende Ablehnung gegenüber dem Kind.

Bezüglich konkreter Zahlen habe ich auch nie von einem Betrag geschrieben sondern immer darauf verwiesen, dass ich (im Falle der Vaterschaft) willig bin "im Rahmen meiner Möglichkeiten" Kindesunterhalt zu leisten. Dabei habe ich ausdrücklich erwähnt, dass ich in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werde finanzielle Unterstützung zu leisten. Hier hat demnach auch keine konkretisierte Absichtsbekundung stattgefunden, sonder eine unter Berücksichtigung meiner Verhältnisse.

Der Tragweite der ganzen Geschichte bin ich mir schon bewusst und gerade auch weil ich ja keinen "Rosenkrieg" haben möchte, versuche ich ja mit der Mutter eine gütliche Einigung zu erzielen. Ich habe auch kein Problem für das Kind, wenn ich das denn kann, mit aufzukommen. Finanziell sollte dies nach dem Referendariat auch möglich sein. Bin trotz all euren Aussagen doch noch der Meinung (vielleicht bin ich auch einfach ein "Gutmensch"), dass man so eine Situation doch vernünftig und in einem für alle erträglichen Rahmen lösen kann.

Dem Jugendamt (Beistand) gegenüber werde ich nun heute schriftlich erklären, dass ich zunächst die Vaterschaft nicht anerkenne und gerne zu einem privaten Test nach Geburt bereit bin. Darüber hinaus werde ich erklären, dass ich (wenn denn Vater) auch gewillt bin (falls es meine Möglichkeiten zulassen) Unterhalt zu bezahlen.

So sollte das OK sein oder lehne ich mich mit dem "Willen zur Zahlung" wieder zu weit aus dem Fenster?

Da ich vor meinem Studium noch keine abgeschlossene Ausbildung habe, sollte dieses und "meiner Meinung" nach auch das Referendariat als Erstausbildung gelten. Klar besteht die Möglichkeit dass das Gericht ein fiktives Einkommen unterstellt (gibt es hier Erfahrungswerte?) aber dies hätte zur Folge, dass meine weitere Ausbildung (falls nicht als Erstausbildung durch das Gericht angesehen) hinfällig wird und ich später einen deutlich niedrigeres und unsicheres Einkommen haben werde. Dies müsste doch für die Gerichte eine Abwägung zu Gunsten der Ausbildung sein, da es langfristig ja besser für das Kindeswohl ist.

Für den Fall das die Mutter doch noch einem außergerichtlichen Test zustimmen sollte, stellt sich mir die Frage ob ich bezüglich Ausbildung und Einkommen gegenüber dem Jugendamt nicht besser verhandeln kann als vor Gericht. Im Fall das wir uns bei Jugendamt mit einem Titel nicht einig werden sollten, kann dies immer noch gerichtlich geklärt werden oder?

Für diesen Fall, würde ich der Mutter noch einmal schreiben oder mit ihr telefonieren und ihr klar das Angebot machen, Test beim Jugendamt, wenn Vater dann Feststellung des Unterhaltes durch das Jugendamt per Titel bzw. wenn nicht Leitungsfähig halt dies.



So, habe mal die Abkürzungen vermieden.

Ach ja, wo finde ich denn die FAQ?
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RE: Unterhalt als Student Reloaded - von paco - 24-02-2014, 02:51
RE: Unterhalt als Student Reloaded - von p__ - 24-02-2014, 16:15
RE: Unterhalt als Student Reloaded - von Nappo - 24-02-2014, 16:06
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RE: Unterhalt als Student Reloaded - von shithappens - 24-02-2014, 17:05
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