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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#13
Das entsprechende Steuergesetz nimmt Bezug auf "wer das Kindergeld AUSBEZAHLT bekommt" Zwischen Anspruch haben und ausbezahlt bekommen besteht ein Unterschied. Du darfst am Kindergeld nur riechen, der/die Auszahlungsberechtigte darf es vom Konto abheben.

Also ganz einfach, von einem bestimmten Kind kann nur ein Elternteil den Status "alleinerziehend" im Sinne des Entlastungsbetrags annehmen. Das Steuergesetz kennt kein Wechselmodell. Der Freibetrag wird aufgeteilt, falls das Kind 6 Monate bei dir und danach 6 Monate bei ihr gemeldet ist. Auf Dauer nicht praktikabel.
Und wenn das Kind bei beiden Eltern gemeldet ist, wird eben geschaut, wer das Kindergeld tatsächlich ausbezahlt bekommt. Und das können die Eltern selbst frei entscheiden.

Lösung: wenn deine Ex noch ein anderes Kind hat, dann einige dich mit ihr, dass du das Kindergeld ausgezahlt bekommst und eben an sie weitergibst, so dass es für sie ein Nullsummenspiel ist.
Sie hat durch das andere Kind weiterhin Stkl 2.
Als Belohnung für ihre Kooperation bekommt sie dann noch die Hälfte von deinem Entlastungsfreibetragsgewinn und alle freuen sich, nur der Staat nicht.

Falls sie mit einem neuen zusammenlebt, kriegt sie eh keine Stkl 2 mehr, selbst wenn kein weiteres Kind da wäre, dann ist es nur eine Vertrauensfrage wegen dem Kindergeld an dich auszahlen, also noch einfacher.
Schließlich soll es ja vereinzelt Frauen und Männer geben, die Geldbeträge veruntreuen oder zurückhalten.
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RE: "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? - von MitGlied - 24-02-2014, 14:18

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