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BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar?
#14
(15-04-2014, 16:58)raid schrieb: Obschon ich aufstocke, machte ich dennoch wegen der 1.500 rückständigen Euronen brav meinen Lohnsteuerjahresausgleich, infolge mein kleines Guthaben in Höhe von 75 Euro umgehend von der Vorschusskasse eingezogen respektive vom Finanzamt an diese weitergeleitet wurde. Da mir dieses Geld nie zugeflossen ist, kann es mir natürlich auch nicht vom Jobcenter angerechnet werden.

Ist nicht mehr ganz so spektakulär. Wurde auch schon am 12.06.13 vom BSG abgefrühstückt. Ich habe meine Lohnsteuererstattung auch jedes Jahr immer vor Beginn der Wohlverhaltensperiode in der Insolvenz versenken müssen und das gab nie Theater mit der GruSi. Das sind eben keine bereiten Mittel, wenn die weggepfändet werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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