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Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt
#13
(14-02-2014, 21:34)Hasserfuellter schrieb: wo hört denn dieser Staat auf; muß ich demnächst
für meine Geschwister und Onkel/Tanten auch noch aufkommen ?

Mit Sicherheit nicht, da nach § 1601 BGB nur Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel etc. Eltern Großeltern etc.) unterhaltsrechtlich füreinander haften.

Zitat:Ich würde für meine Eltern kein Pflegeheim bezahlen, höre dann lieber auf zuarbeiten.


Musst du ja auch nicht. Du kannst dich auch selbst um sie kümmern und sie pflegen.
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RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Ibykus - 12-02-2014, 13:09
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 12-02-2014, 20:03
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von blue - 21-02-2014, 20:59
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 21-02-2014, 21:36
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Eifelaner - 21-02-2014, 13:47

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