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Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt
#10
So; und jetzt ich mal wieder. Es geht hier auch mal um die Frage der Haftung (ein Erwachsener kann
vorsorgen; ein Kind nicht) und um Eigentumsrecht; wo hört denn dieser Staat auf; muß ich demnächst
für meine Geschwister und Onkel/Tanten auch noch aufkommen ?
Wie kann ein 900 € Rentner es wagen ein 3300 € Pflegeheim zu beziehen ?
Mit welchem Recht wird jemanden ein Luxus gegönnt den er nie im Leben hatte; und der Lebensstandard
und das Lebenswerk des Zahlenden in die Grütze geht ?
Der Volltext der Systemschranze interessiert mich nicht....er sollte Beiträge zahlen und Klappe halten

Im gleichen Zeitraum werden um 10 % die Diäten erhöht; im 57. Jahr beziehbar (!) und dann bringt es
diese Kaste noch fertig den eigenen Mütter eine Rente zuzuschanzen ohne selbst Beiträge zu zahlen
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Ibykus - 12-02-2014, 13:09
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 12-02-2014, 20:03
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von blue - 21-02-2014, 20:59
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 21-02-2014, 21:36
[geteilt] BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 14-02-2014, 21:34

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