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SG Dortmund S 31 AS 317/07: Stundenlohn von 4,50 € ist unzumutbar
#3
Für ein zwölfjähriges einzelnes Kind wären netto 1258 EUR nötig (900 + 295, 5% berufsbedingte Aufwendungen). Das entspricht knapp 1900 brutto, bei privater Altersvorsorge (4%) 1950 bis 2000 EUR. Der Monat hat im Schnitt 21 Arbeitstage, bei 8 Stunden Arbeit pro Tag wäre das 168 Arbeitsstunden.

Mindestbruttolohn, um Unterhalt zahlen zu können: 11,60 - 11,90 EUR.
Für zwei und mehr Kinder entsprechend mehr, jedes Kind macht je einen um 2-3 EUR höheren Stundenlohn aus. Vom Mütterunterhalt wollen wir gar nicht anfangen.
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RE: SG Dortmund S 31 AS 317/07: Stundenlohn von 4,50 € ist unzumutbar - von p__ - 22-03-2009, 23:30

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