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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#32
(15-03-2017, 15:56)Simon ii schrieb:
(15-03-2017, 15:40)L3NNOX schrieb: Nun wird eine Kopie des Lohnsteuerjahresausgleichs vom letzten Jahr gefordert. Knackpunkt dürfte folgener Satz sein:
"Falls Sie diese Vergünstigung nicht geltend machen, müssen wir Sie unterhaltsrechtlich so behandeln, als hätten Sie diese Vergünstigung erhalten und würden dann die Steuererstattung mit einem Viertel des Pauschalbetrages kürzen."

Steht das wirklich SO drin?

Ich würde den Satz so verstehen, daß sie Deine Steuererstattung in der Berechnung um 1/4 kürzen.

Das aber würde Dein Nettogehalt vermindern und zu einem geringeren KU führen.

Ja steht exakt so drin, ich finde zu dem "gedrohten" Vorgehen keine rechtliche Grundlage, weiß jemand da was?
Meine Steuererstattung betrug wie gesagt 1500 Euro, was ist denn gemeint mit dem "Pauschalbetrag"? Wieviel würden denn dann von den ursprünglich 390€/Monat an Fahrtkosten anerkannt?

(15-03-2017, 15:56)Simon ii schrieb:
(15-03-2017, 15:40)L3NNOX schrieb: - Stimmt es wirklich, dass mein Bausparvertrag nicht anerkannt werden muss?

4% Deines Brutto-(!!!)-Gehalts können als Altersvorsorge abgezogen werden und verringern somit Dein Netto.

Bausparverträge gelten als Altersvorsorge und wenn Du nicht die Summe durch andere Verträge schon ausgereizt hast, muß Dein Bausparvertrag anerkannt werden!

Simon II

Den will er aber nicht anerkennen mit dem Hinweis, dass der Bausparer dem "Vermögensaufbau" diene.
Hat da jemand ein Urteil dazu? @p vlt.?

Versteht mich nicht falsch, dem einen oder anderen mag es lächerlich vorkommen hier wegen einer Höherstufung um eine Stufe zu "kämpfen", aber nach meinen Erlebnissen mit der KM und dem JA bisher, will ich es der Gegenseite nicht zu leicht machen.

(15-03-2017, 15:58)p__ schrieb: Der Bausparvertrag als private Altersvorsorge deklariert kann bis zu 4% des Brutto anerkannt werden. Darüber gibts irgendein BGH-Urteil. Angesichts deiner ohnehin schon hohen Einstufung in der düsseldorfer Tabelle würde ich diesen Punkt weiterverfolgen, es auf eine Klage ankommen lassen.

Hast du dieses Urteil zur Hand? Bei google finde ich nur so verklausulierte Dinger. Eventuell könnte/sollte man dann dieses Urteil ja in die TFAQ aufnehmen.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von L3NNOX - 15-03-2017, 16:06

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