28-01-2014, 10:38
(24-01-2014, 15:25)p schrieb: Austriake, wenn die arme Dame so furchtbar krank ist, solltest du auch die Führerscheinstelle davon in Kenntnis setzen, damit nach § 3 Abs. 1 StVG gehandelt werden kann.
Guter Tipp, in meinem Fall leider wirkungslos. Ich habe meiner Exe während der Ehe zwei Mal den Führerschein bezahlt, bestanden hat sie die Prüfungen nie.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1